Wasser- und Bodenverband Hügelheimer Runs

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, der Wasser- und Bodenverband Hügelheimer Runs streben an, unseren Webauftritt (Website) im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes‐Behindertengleichstellungsgesetzes (L‐BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website »www.huegelheimer-runs.de«.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist überwiegend mit § 10 Absatz 1 L‐BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter 2. genannten Punkte.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L‐BGG

  • PDF‐Formulare und ‐Dokumente für Verwaltungsvorgänge sind in überwiegend zugänglicher Form produziert.
    Flyer, Info‐Broschüren, Amtsblatt‐Beilagen, die aus DTP‐Programmen stammen, jedoch meist nicht.

Anfordern von barrierefreien Inhalten

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte, z. B. PDF‐Dateien vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, dann nehmen Sie bitte per E‐Mail Kontakt mit dem Koordinator für digitale Barrierefreiheit auf und teilen Sie den Titel der Veröffentlichung mit.

Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

Kontaktangaben stehen unter »4. Rückmeldung und Kontaktangaben«.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. August 2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer am 20. August 2024 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt. Bei der Weiterentwicklung der Website werden die Barrierefreiheitskriterien fortlaufend mit einbezogen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31. August 2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website »www.huegelheimer-runs.de«» auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.

Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Stadtverwaltung Müllheim im Markgräflerland
Büro des Bürgermeisters
Jan-Peter Wahlmann
Koordination digitale Barrierefreiheit
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim im Markgräflerland
E‐Mail: redaktion-web@muellheim.de
Tel. 07631-801-107

5. Durchsetzungsverfahren

Falls die Stadt Müllheim i. M. nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‐BGG‐DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L‐BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‐BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ‐BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else‐Josenhans‐Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. 0711-123-39375
E‐Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt‐ oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‐BGG wird hingewiesen.